Rücknahmepflicht nach dem Elektrogesetz
Unsere Informations- und Rücknahmepflichten nach dem Elektrogesetzt (ElektroG):
Umweltschutz
Inhaltsstoffe, z.B. Schadstoffe chemischer Art in Altgeräten können bei nicht sachgemäßer Lagerung, insbesondere bei nicht bruchsicherer und nicht fachgerechter Entsorgung durch hierzu nicht berechtigter Personen, Umwelt und Gesundheit schädigen. Gerade auch bei illegalen Ausfuhren ist nicht gewährleistet, dass Umwelt und menschliche Gesundheit Schutz vor Schädigungen erhalten. In Altgeräten können auch wiederverwertbare Rohstoffe enthalten sein, Altgeräte können repariert werden oder Teile lassen sich wiederverwenden und damit erheblich die Umwelt schonen. Altgeräte dürfen daher nicht über den normalen Hausmüll entsorgt oder illegal ausgeführt werden. Sie sind als Endnutzer gesetzlich verpflichtet Elektrogeräte zurückzugeben bzw. ordnungsgemäß zu entsorgen. Bitte berücksichtigen Sie: Für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sind Sie selbst verantwortlich.
Batterien
Inhaltsstoffe, z.B. chemischer Art von Batterien können bei nicht sachgemäßer Lagerung und Entsorgung Umwelt und Gesundheit schädigen. Gleichzeitig können auch wiederverwertbare Rohstoffe enthalten sein. Batterien dürfen daher nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Sie sind als Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch an den Verkäufer oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben oder unentgeltlich zurücksenden. Sie können die Batterien unentgeltlich auch per Post an den Verkäufer zurücksenden, wobei ggf. Vorgaben des Gefahrgutrechts zu beachten sind. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer für die Entsorgung übliche Mengen sowie Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber in seinem Sortiment führt oder geführt hat.
Altgeräte
Elektro- und Elektronikgeräte sind mit dem folgenden Symbol einer „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ gekennzeichnet:
Das Symbol weist Sie darauf hin, dass Sie als Besitzer dieses Gerätes dieses nicht über den Hausmüll (Graue Tonne, gelbe Tonne, Biotonne, Papier oder Glas) entsorgen dürfen. Sie müssen das Gerät z.B. bei den kommunalen Sammelstellen einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zum Zweck der Wiederverwendung zuführen. Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Sie können darüber hinaus Elektro-Altgeräte neben den vielen Sammelstellen auch bei uns zum Rückversand aufgeben. Hierfür stellen wir Ihnen unter www.seba.de/service eine Geräterücksendungserklärung zur Verfügung. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, senden Sie bitte eine E-Mail an info(at)seba.de. Bitte achten Sie auf eine ordnungsgemäße Versandverpackung des Altgeräts. Die Annahme von Altgeräten darf abgelehnt werden, wenn aufgrund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen besteht.